Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
• dem/der 1. Vorsitzenden
• dem/der Stellvertretenden 2. Vorsitzenden
• dem/der Schatzmeister/in
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei
Vorstandsmitglieder vertreten.
Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für vier Jahre gewählt.
Mitglied des Vorstandes kann nur werden, wer mindestens 36 Monate Mitglied
des Vereins ist (ausgenommen Gründungsmitglieder) und mit seinem Beitrag
nicht im Rückstand liegt.
Der/die 1. Vorsitzende, im Verhinderungsfall der/die stellvertretende Vorsitzende,
beruft und leitet die Sitzungen des Vorstandes. Er/Sie ist verpflichtet,
den Vorstand einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert, oder aber
wenn dies von der Mehrheit der Vorstandsmitglieder verlangt wird.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder
anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der
abgegebenen Stimmen.
Der Vorstand kann zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben Ausschüsse einrichten,
die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen und beraten.
Sollte das Maß der ehrenamtlichen Tätigkeit nicht mehr zumutbar sein, kann
sich der Vorstand hauptberuflicher Kräfte bedienen.
Der Vorstand ist berechtigt, weitere Mitglieder mit beratender Stimme zu kooptieren.
Jedes Mitglied des Vorstandes ist für seine Tätigkeit an die Satzung
gebunden. Die Aufgaben des Vorstandes werden durch die Geschäftsordnung
geregelt.
Der Vorstand erstellt und ändert die Ordnungen. Die Ordnungen und deren
Änderungen sind schriftlich bekanntzugeben.
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